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Besucherordnung BRON

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Willkommen im BRON. Hier können Sie unseren umfangreichen Bestand an Bibliotheksbüchern, Archiven, Objektakten und unsere digitalen Dienste nutzen. Nach Voranmeldung stehen Ihnen unsere Experten für ein Gespräch zur Verfügung und Sie können die Sammlung des Kupferstichkabinetts einsehen. Damit Ihr Besuch reibungslos und angenehm verläuft, bitten wir Sie, die nachstehenden Richtlinien in der Museumsbibliothek und auf der digitalen Plattform von BRON zu beachten.

Besuch und Zugang

BRON ist während der online und vor Ort angegebenen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich. Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten werden über die Website sowie am Eingang von BRON bekannt gegeben. Die Anschrift, die Kontaktdaten und die Gebühren von BRON sind auf der Website von BRON zu finden.

Durch die Nutzung der Dienste des Recherchezentrums der Stadt Brügge – Dienst Museen − (im Folgenden ‘BRON’) erklären Sie sich mit dieser Besucherordnung und der allgemeinen Besucherordnung der Stadt Brügge – Dienst Museen (im Folgenden: ‘Musea Brugge’) einverstanden.

Artikel 1:

Die Bibliothek ist für alle, die sich an diese Besucherordnung halten, frei zugänglich.

Artikel 2:

BRON stellt kostenlose Garderoben und Schließfächer bereit. Musea Brugge haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von in der Garderobe oder in Schließfächern zurückgelassenen Gegenständen. Die Garderoben und Schließfächer werden nach der Schließung vom BRON-TEAM geleert. Die bei einer Öffnung des Schließfaches vorgefundenen Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt. Fundsachen können am Empfang von BRON abgeholt werden. Wertsachen werden der Polizei übergeben.

Artikel 3:

Jacken, Taschen, Regenschirme, Speisen und andere Gegenstände müssen in der Garderobe oder den Schließfächern abgegeben werden. Studienmaterial ist aber erlaubt. Das Trinken ist nur in der Lounge von BRON erlaubt. In allen anderen Abteilungen dürfen Sie nur Wasser aus einer verschließbaren Flasche oder einem verschließbaren Becher trinken. Über die Mitnahme bestimmter Gegenstände während Ihres Besuchs entscheidet das BRON-Team.

Haustiere, mit Ausnahme von Assistenzhunden, dürfen nicht mit ins BRON genommen werden.

Artikel 4:

Um den vollständigen Service in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mindestens 60 Minuten vor Schließung der Bibliothek vor Ort sein.

Verhaltenskodex

Artikel 5:

Musea Brugge erwartet von den Besuchern oder Nutzern des BRON, dass:

  • sie die Atmosphäre des Gebäudes respektieren und sich entsprechend den Sicherheitsvorschriften, der öffentlichen Ordnung und den geltenden Regeln von BRON verhalten.
  • sich gegenüber den BRON-Mitarbeitenden und anderen Besuchern korrekt verhalten und sie nicht bei ihren Aktivitäten oder Bibliotheksbesuchen stören.
  • die Materialien und Möbel sorgfältig behandeln. Die Möbel dürfen nicht ohne die Erlaubnis eines Mitarbeiters bewegt werden.

Artikel 6:

1. Es ist unter anderem verboten, im BRON:

  • zu rauchen, Alkohol zu trinken oder Betäubungsmittel zu konsumieren
  • Lärmbelästigung zu verursachen
  • Geräte unbeaufsichtigt zurückzulassen
  • Abfall zurückzulassen

2. Störende Telefon- und Mediennutzung ist an den Ruhearbeitsplätzen der Bibliothek nicht gestattet. Schalten Sie die Telefone in den Lese- und Studienräumen auf lautlos. Hören Sie sich Audioclips mit Kopfhörern an.

Konsultation von Bibliotheksmaterial

Artikel 7:

1. Um die Recherche bestmöglich zu unterstützen, können Sie die Bücher, Dokumente und anderen Materialien im BRON nicht ausleihen. BRON ist schließlich keine Leihbibliothek, sondern eine Forschungsbibliothek.

2. Die Materialien in BRON stehen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Mitarbeitenden von Musea Brugge können die Verfügbarkeit bestimmter Materialien aus inhaltlichen, kuratorischen oder praktischen Gründen einschränken, sind aber nicht darauf beschränkt.

3. Für einige Teilsammlungen oder Materialien können besondere Nutzungsbedingungen gelten, unter anderem das Verbot des Kopierens oder der Einsichtnahme nur mit Genehmigung des Urhebers oder anderer Interessenvertreter.

Bibliotheksmaterial reservieren

Artikel 8:

1. Die Reservierung von Materialien aus der BRON-Bibliothek ist kostenlos. Reservierungen können über die Antragsformulare auf der Website oder im BRON vorgenommen werden. Sobald das reservierte Material verfügbar ist, erhalten Sie eine E-Mail. Die reservierten Materialien stehen dem Antragsteller bis zu zwei Wochen ab dem Datum der Bestätigungsmitteilung zur Verfügung. Musea Brugge behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen. Die Entscheidung wird per E-Mail mitgeteilt.

2. Die Reservierung ist auf zehn physische Werke aus der BRON-Bibliothek pro Tag und Benutzer beschränkt. Ausnahmen sind mit vorherige Zustimmung von Musea Brugge möglich. Für Objekte aus den Sammlungen des Museumsarchivs und des Kupferstichkabinetts gelten andere Regeln (siehe unten).

3. Die Besucher können bis 60 Minuten vor Schließung des Museums an der Rezeption des BRON Werke aus den Depots auf dem Museumsgelände anfordern. Die Werke aus dem Depot können nur in den Lesesälen von BRON eingesehen werden. Alle erhaltenen Werke müssen nach der Benutzung an die Bibliotheksmitarbeitenden zurückgegeben oder in einen Bibliothekswagen gestellt werden. Die Nutzer stellen die Werke nicht selbst ins Regal zurück.

4. BRON bietet keine IBL-Dienste an.

WLAN und digitale Sammlungen in der Bibliothek

Artikel 9:

1. BRON stellt kostenlose Bibliothekscomputer und kostenloses WLAN zur Verfügung. Es ist strengstens untersagt, die Bibliothekscomputer und das WLAN für illegale Zwecke zu nutzen, Pornografie anzusehen oder Informationen oder Software auf dem Computer (einschließlich des Sicherheitssystems) zu zerstören, zu verändern oder zu modifizieren. Im Falle eines Missbrauchs verpflichten Sie sich, Musea Brugge und die Stadt Brügge von sämtlichen Ansprüchen oder Forderungen infolge einer Verletzung dieser Bestimmungen schadlos zu halten.

2. Die digitalen Sammlungen und Dienste von BRON sind in BRON kostenlos zugänglich. Sie können die Zugangsbedingungen zu den digitalen Sammlungen beim BRON-Team erfragen.

3. Zur Sicherheit der Nutzer ist es nicht gestattet, Daten auf den Computern der Bibliothek zu speichern.

Konsultation von Sammlungen und Archivmaterial zum Kulturerbe

Artikel 10:

1. Im BRON können Sie eine Auswahl von Objekten und Materialien aus der Sammlung des Kulturerbes und des Archivs von Musea Brugge nach Vereinbarung einsehen. Dazu reichen Sie einen Antrag und eine Begründung über das Antragsformular auf der Website oder im BRON ein. Um die Werke und Materialien einsehen zu können, müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Musea Brugge behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen.

2. Die Stadt Brügge, Abteilung Museen, erwartet vom Nutzer, dass er die Werke und Materialien gemäß den ‘Richtlinien für die Einsichtnahme in alte Drucke, Grafiken, Zeichnungen und andere wertvolle Werke im Kupferstichkabinett’ (siehe Anhang) sorgfältig behandelt. Die vorsätzliche Beschädigung oder der Diebstahl wertvoller Werke hat die Aussetzung der Teilnahme, den Ausschluss, Schadenersatz oder rechtliche Schritte zur Folge.

3. Die Zahl der Anfragen ist auf zehn Archivalien aus der Archivsammlung oder physische Objekte aus dem Kupferstichkabinett pro Tag und Nutzer begrenzt. Ausnahmen sind mit vorherige Zustimmung von Musea Brugge möglich.

4. Das Kupferstichkabinett rechnet für die Abholung der Objekte aus dem Depot mit einer Frist von einer Woche. Wertvolle Werke können nur vor Ort im Kupferstichkabinett eingesehen werden.

5. Archivmaterial kann nur vor Ort eingesehen werden. Wenn das Material digital verfügbar ist, wird dies als erstes angeboten. Wir holen Originalquellen/Archivmaterialien nur nach einer fundierten Begründung aus ihrem Lagerort.

6. Für einige Sammlungen oder Materialien können besondere Nutzungsbedingungen gelten, unter anderem das Verbot des Kopierens oder die Einsichtnahme nur mit Genehmigung des Urhebers oder anderer Interessenvertreter.

Vervielfältigung und Urheberrecht

Artikel 11:

1. BRON stellt die digitale Lieferung von Dokumenten für wissenschaftliche und Lehrzwecke oder für den privaten Gebrauch nach einer begründeten Anfrage per E-Mail kostenlos zur Verfügung. Anfragen sind auf ein Kapitel/einen Artikel pro Tag und Nutzer beschränkt. Ausnahmen sind mit vorherige Zustimmung von Musea Brugge möglich. Im Falle der privaten Nutzung garantiert der Nutzer bei der Beantragung der Dienstleistung, dass die Nutzung privat bleibt. In allen anderen Fällen ist es Aufgabe des Nutzers, die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers einzuholen.

2. Musea Brugge behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen oder nur teilweise auszuführen, unter anderem aufgrund des Zustands des Dokuments, des Umfangs des Auftrags oder der Frist für die Ausführung. Die Entscheidung wird per E-Mail mitgeteilt.

3. Wertvolle Werke (Werke auf Papier oder Archivdokumente) dürfen aus konservatorischen Gründen nicht fotokopiert werden. Das Fotografieren ohne Blitzlicht für den persönlichen Gebrauch ist nach vorheriger Genehmigung durch den Sammlungsleiter von Musea Brugge erlaubt, sofern die normale Nutzung des Werks nicht beeinträchtigt wird.

4. Die Verwendung einer Reproduktion von Material aus der Sammlung der BRON-Bibliothek in einer Veröffentlichung ist nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Musea Brugge und unter der Voraussetzung gestattet, dass die Quelle korrekt angegeben wird. Gegebenenfalls muss der Nutzer noch eine zusätzliche Genehmigung vom Urheberrechtsinhaber des Materials einholen. Die Verwendung einer Reproduktion von Material aus der BRON-Bibliothek für kommerzielle Zwecke ist nach Zahlung einer Reproduktionsgebühr (siehe Tarife auf der Website) und unter der Voraussetzung einer korrekten Quellenangabe gestattet.

5. Die Bildnutzung von Werken aus dem Kulturerbe und der Kunstsammlung des Musea Brugge unterliegt der Verwaltung von Art in Flanders. In der Bilddatenbank von Art in Flanders können Sie kostenlos Bilder in hoher Auflösung herunterladen. Änderungen an den Bildern sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadt Brügge erlaubt. Bei Verwendung in einer (gedruckten) Publikation oder einem kommerziellen Produkt ist stets der korrekte Bildnachweis anzugeben (Musea Brugge, © Foto: Vorname Nachname Fotograf).

6. Wenn Sie eine Reproduktion für eine Publikation oder ein kommerzielles Produkt verwenden, schenken Sie Musea Brugge zwei kostenlose Exemplare der Publikation oder des Produkts für die Museumsbibliothek: Musea Brugge z. Hd. BRON, Dijver 12, 8000 Brügge (Belgien).

7. Bei der eventuellen weiteren Verwendung der Reproduktionen ist der Antragsteller für die Einhaltung des Urheberrechts gemäß Buch XI WER verantwortlich.

Artikel 12:

Als Nutzer verpflichten Sie sich, die Urheberrechtsgesetze zu respektieren. Die Bibliothek haftet nicht für eine eventuelle missbräuchliche Nutzung.

Verlust oder Beschädigung

Artikel 13:

1. Die Stadt Brügge haftet nicht für Schäden an Geräten wie USB-Sticks und externen Festplatten oder für Schäden am Telefon, Tablet oder Computer des Nutzers, die durch die Nutzung der Bibliothekscomputer oder des WLAN verursacht werden. Die Stadt Brügge haftet auch nicht für Schäden oder Datenverluste, Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch die Nutzung der Bibliothekscomputer oder des WLAN verursacht werden.

2. Um eine Haftung Ihrerseits zu vermeiden, prüfen Sie die angeforderten Materialien bei Erhalt auf Schäden und Vollständigkeit. Bei Problemen benachrichtigen Sie sofort einen BRON-Mitarbeitenden.

3. Die Nutzer melden alle Schäden oder Probleme, die sie an den Materialien verursacht oder festgestellt haben. Der Nutzer, der die Beschädigung des gesamten Materials oder eines Teils davon verursacht hat, ist zur Erstattung des gesamten Materials und der zusätzlichen Verwaltungskosten verpflichtet (siehe Anhang). Das Material bleibt Eigentum der Bibliothek, auch wenn Sie den Schadensersatz bezahlt haben. Für das Archivmaterial und das Kupferstichkabinett gilt eine gesonderte Regelung (siehe Anhang).

Sanktionen

Artikel 14:

1. Weigert sich der Nutzer, die Regeln der Besucherordnung und die Richtlinien der BRON-Mitarbeitenden zu befolgen, werden die BRON-Mitarbeitenden einschreiten. Dies kann zu Sanktionen führen, die der Art des Verstoßes angepasst sind, und/oder zur sofortigen Entfernung aus dem BRON durch BRON-Mitarbeitende oder die Polizei.

2. Auf diese Besucherordnung findet belgisches Recht Anwendung.

3. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich hieraus ergeben, werden ausschließlich in den in Brügge ansässigen Gerichte verhandelt.

Anhang 1: Richtlinien für die Einsichtnahme in alte Drucke, Grafiken, Zeichnungen und andere wertvolle Werke im Kupferstichkabinett

Einen Termin vereinbaren

1. Vereinbaren Sie einen Termin über das Antragsformular auf der Website

2. Die Zahl der Anfragen ist auf zehn physische Objekte aus dem Kupferstichkabinett pro Tag und Benutzer begrenzt. Ausnahmen sind mit vorherige Zustimmung von Musea Brugge möglich.

3. Objekte aus dem Kupferstichkabinett können über das Online-Antragsformular spätestens eine Woche vor dem Besuch angefordert werden.

Richtlinien Besuch

1. Bei Ihrer Ankunft müssen Sie am BRON-Besucherschalter einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen können.

2. Sie können Ihren eigenen Laptop, Ihr Tablet und Ihr Telefon mit in das Kupferstichkabinett nehmen. Jacken, Taschen, Speisen, Getränke und andere Gegenstände müssen in der Garderobe oder den kostenlosen Schließfächern abgegeben werden. Schreibmaterial, mit Ausnahme eines Bleistifts, muss ebenfalls in den Schließfächern bleiben.

3. Waschen Sie sich vor dem Umgang mit Objekten immer die Hände. Auch wenn Sie nach einer Pause in das Kupferstichkabinett zurückkehren, waschen Sie sich die Hände.

4. Um die Werke zu schützen, dürfen Sie keinen Nagellack tragen, wenn Sie kostbare Werke einsehen.

5. Sie begrenzen Schäden oder das Risiko von Schäden, indem Sie Schmuck und Accessoires ablegen, z. B. lose Halsketten, Schlüsselbänder, Armbänder, Ringe, Schals. Achten Sie darauf, dass Ihr Haar das Objekt nicht berührt, wenn Sie es aus der Nähe betrachten.

6. Licht ist schädlich für Arbeiten auf Papier. Wenn Sie das Kupferstichkabinett verlassen, um eine Pause zu machen, schließen Sie die Mappe, decken Sie das Passepartout ab oder schließen Sie das Buch, um Lichtschäden zu vermeiden. Wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Kupferstichkabinett, wenn Sie Hilfe benötigen.

7. Das Fotografieren der Objekte ohne Blitz und ohne Stativ ist für persönliche Studienzwecke erlaubt. In der Bilddatenbank von Art in Flanders können Sie kostenlos Bilder in hoher Auflösung herunterladen. Änderungen an den Bildern sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadt Brügge erlaubt. Bei Verwendung in einer (gedruckten) Publikation oder einem kommerziellen Produkt ist stets der korrekte Bildnachweis anzugeben (Musea Brugge, © Foto: Vorname Nachname Fotograf).

8. Befolgen Sie im Kupferstichkabinett stets die Anweisungen der Mitarbeitenden von Musea Brugge, wie die Objekte zu behandeln sind. In einigen Fällen werden die Mitarbeitenden die Manipulationen selbst vornehmen.

9. Wenn Sie die Rückseite eines Objekts oder ein Wasserzeichen studieren oder mit speziellen Forschungsgeräten wie einem Lightsheet arbeiten möchten, benötigen Sie im Kupferstichkabinett die Erlaubnis eines Mitarbeiters von Musea Brugge.

10. Sie können die Objekte aus dem Kupferstichkabinett nur vor Ort, im Kupferstichkabinett, einsehen. Es ist nicht erlaubt, die Objekte in einen anderen Raum mitzunehmen.

11. Schäden, die Sie an den Gegenständen verursacht haben, melden Sie unverzüglich dem Mitarbeiter des Kupferstichkabinett. Ein Konservator dokumentiert den Schaden anhand von Fotografien und erstellt bei Bedarf einen Schadensbericht. Wenn Sie für den Schaden verantwortlich sind, zahlen Sie die Kosten für die Restaurierung.

Haftung des Nutzers:

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die an einem Dokument oder seiner Verpackung, an Möbeln, Geräten oder anderen Ausrüstungen entstehen. Der Nutzer ist daher verpflichtet, diese Schäden zu ersetzen.

Bijlage 2: Öffnungszeiten, Preise, Reproduktion

Öffnungszeiten BRON

Dienstag bis Donnerstag: 10.00-16.00 Uhr + nach Vereinbarung

Der Konsultationsbereich des Kupferstichkabinetts: nur nach Vereinbarung

Ausnahmen:

  • Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an Feiertagen geschlossen.
  • Während der Sommerferien können die Öffnungszeiten von BRON variieren. Bitte beachten Sie den Hinweis auf der Website

Preise

  • Verwaltungskosten für Materialkostenabrechnung: €50
  • Verlorene Schlüssel Schließfächer: €10
  • Reproduktionsgebühr für Kulturerbe-Sammlungen für kommerzielle oder wissenschaftlich Nutzung: über meemo