Willkommen bei Musea Brugge. Damit Ihr Besuch des Museums reibungslos und angenehm verläuft, bitten wir Sie, die nachstehenden Richtlinien in unseren Museen und Denkmälern zu beachten.
Durch die Nutzung der Dienste der Stadt Brügge – Dienst Museen – erklären Sie sich mit dieser allgemeinen Besucherordnung der Stadt Brügge – Dienst Museen (im Folgenden: „Musea Brugge“) einverstanden.
Die verschiedenen Standorte von Musea Brugge sind an ihren Öffnungszeiten, die sowohl online als auch am Eingang des jeweiligen Museums angegeben sind, für die Öffentlichkeit zugänglich. Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten werden online sowie am Eingang des jeweiligen Museums bekannt gegeben.
Das Aufsichtspersonal kann den Einlass und den Ticketverkauf vor der Schließung beenden, um den Besuchern genügend Zeit zu geben, das Museum vor der Schließung vollständig zu besichtigen.
Artikel 1:
Für den Besuch der Museumsräume und Wechselausstellungsräume ist der Besitz einer gültigen Eintrittskarte erforderlich.
Siehe auch: Allgemeine Bedingungen für den Online-Ticketverkauf
Artikel 2:
Musea Brugge stellt kostenlose Garderoben und Schließfächer bereit. Musea Brugge haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von in der Garderobe oder in Schließfächern zurückgelassenen Gegenständen. Die Garderoben und Schließfächer werden nach der Schließung vom Aufsichtspersonal geleert. Die bei einer Öffnung des Schließfaches vorgefundenen Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt. Fundsachen können am Empfang des Museums abgeholt werden. Wertsachen werden der Polizei übergeben.
Artikel 3:
Gegenstände, die eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, Kunstwerken und/oder des Gebäudes darstellen können, sind im Museum nicht erlaubt.
Nur Handgepäck, das kleiner als 34 x 22 cm ist, ist im Museum erlaubt. Feuchte Jacken, Mäntel, die nicht über dem Arm getragen werden können, Regenschirme, Speisen, Getränke und sonstige Gegenstände müssen in der Garderobe oder den Schließfächern abgegeben werden. Erlaubt sind in der Hand und nicht auf dem Rücken getragene Rucksäcke. Über die Mitnahme bestimmter Gegenstände während des Museumsbesuchs entscheidet das Aufsichtspersonal.
Haustiere, mit Ausnahme von Assistenzhunden, dürfen nicht mit ins Museum genommen werden.
Artikel 4:
Aus Sicherheitsgründen kann das Aufsichtspersonal den Besucher am Eingang auffordern, Taschen und Pakete zu öffnen und den Inhalt vorzuzeigen.
Artikel 5:
Kinder unter 12 Jahren dürfen Musea Brugge nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Eltern, Aufsichtspersonen oder Lehrkräfte von Kindern, Klassen oder Gruppen sind für das Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Personen verantwortlich und haften dafür.
Artikel 6:
Musea Brugge erwartet von seinen Besuchern, dass:
Artikel 7:
Es ist unter anderem verboten, in den Museen:
Artikel 8:
Es ist Fremdenführern, die nicht mit Musea Brugge verbunden sind, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Musea Brugge untersagt, Führungen im Gruuthusemuseum, Groeningemuseum, Museum Sint-Janshospitaal und BRUSK zu organisieren.
Artikel 9:
Das Fotografieren ohne Blitz und ohne Stativ ist in allen unseren Museen erlaubt, sofern nicht anders angegeben. Die Fotos, Video- und Tonaufnahmen dürfen nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden. Mitarbeiter von Musea Brugge sollten auf den Aufnahmen nicht zu erkennen sein.
Artikel 10:
Das Filmen, Fotografieren und/oder Anfertigen von Tonaufnehmen für professionelle oder kommerzielle Zwecke und/oder mit Lampen, Blitzgeräten, Stativen, Mikrofonstangen, Drohnen oder anderen Hilfsmitteln ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Dienstes Presse & Kommunikation untersagt.
Artikel 11:
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie während Ihres Museumsbesuchs fotografiert oder gefilmt werden. Diese Aufnahmen können in den Mitteilungen der Museen verwendet werden Sollten Sie Einwände gegen das Fotografieren oder Filmen haben, so teilen Sie dem Fotografen/Kameramann dies umgehend mit.
An allen Standorten von Musea Brugge gibt es eine dauerhafte Kameraüberwachung.
Artikel 12:
Bei jedem rechtswidrigen oder regelwidrigen Vorfall kann Musea Brugge die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Insbesondere die Schließung der Eingänge und die Kontrolle der Ausgänge. Bei dieser Maßnahme bleiben die Besucher im Museum, bis die Polizei vor Ort eintrifft.
Artikel 13:
Bei übermäßigem Andrang, Unruhen oder Naturereignissen, die die Sicherheit von Personen oder Gegenständen gefährden können, kann das Museum ganz oder teilweise geschlossen werden oder die Öffnungszeiten können geändert werden.
Artikel 14:
Im Falle einer Epidemie oder Pandemie kann Musea Brugge zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucher und des Personals besondere Richtlinien für Museumsbesuche erlassen. Diese Richtlinien können je nach den von der Behörden ergriffenen Maßnahmen unterschiedlich ausfallen. Die Richtlinien sind jederzeit auf der Website von Musea Brugge verfügbar und werden gut sichtbar am Schalter und an anderen Stellen im Museum ausgehängt.
Artikel 15:
Mit dem kostenlosen WiFi-Netzwerk von Musea Brugge können Sie in allen Museen drahtloses Internet nutzen. Im Falle eines Missbrauchs verpflichten Sie sich, Musea Brugge und die Stadt Brügge von sämtlichen Ansprüchen oder Forderungen infolge einer Verletzung dieser Bestimmungen schadlos zu halten.
Artikel 16:
Musea Brugge bemüht sich nach Kräften, den Komfort seiner Besucher erhöhen und Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu beschränken. Dennoch sind folgende Umstände möglich, die in keinem Fall Ansprüche auf Entschädigung durch Musea Brugge an den Besucher begründen können:
Artikel 17:
Besucher können Beschwerden oder Anregungen per Post (die Postanschrift ist am Museumsschalter erhältlich) oder per Mail (musea@brugge.be) melden. Der Besucher erhält innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde bei MB eine Empfangsbestätigung, die auch die Kontaktdaten der Person und/oder Abteilung enthält, die die Beschwerde bearbeiten wird. Innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Beschwerde können Sie eine Antwort erwarten.
Beschwerden über Diskriminierung können Sie über die Meldestelle der Stadt Brügge melden.
Artikel 18:
Weigert sich der Besucher, die Regeln der Besucherordnung und die Richtlinien des Museumspersonals zu befolgen, wird das Aufsichtspersonal einschreiten. Dies kann zu einem sofortigen Verweis aus dem Museum durch das Aufsichtspersonal oder die Polizei führen.
Artikel 19:
Verursacht der Besucher Schäden an den Sammlungsobjekten oder der Infrastruktur, trägt der betreffende Besucher die Kosten für die Behebung der Schäden und die damit verbundenen Verwaltungskosten.
Artikel 20:
Ladendiebstahl oder versuchter Ladendiebstahl ist eine Straftat. Wir erstatten immer Anzeige bei der Polizei. Ladendiebstahl wird zudem mit einer administrativen Geldbuße geahndet.
Artikel 21:
Auf diese Besucherordnung findet belgisches Recht Anwendung.
Artikel 22:
Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich hieraus ergeben, werden ausschließlich in den in Brügge ansässigen Gerichte verhandelt.